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Entscheidung - VwGH 22.03.2001, 2000/07/0046

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/15RdU-LSK 2002, 102 Heft 3 v. 1.9.2002

§ 32 WRG 1959; § 137 Abs 3 lit g WRG 1959

Eine Genehmigungspflicht nach § 32 WRG 1959 hängt nicht vom eintritt einer Gewässerverunreinigung ab, sondern soll Gewässerverunreinigungen vielmehr bereits präventiv verhindern. Die Übertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 stellt ein Dauerdelikt dar. Die verwaltungsstrafrechtliche Verjährungsfrist wird erst mit der Behebung des rechtswidrigen Zustandes in Gang gesetzt.

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