§ 138 Abs 4 WRG 1959
Die freiwillige Duldung einer Ablagerung durch den Grundeigentümer kann nicht mit der Duldung einer eigenmächtigen Neuerung gleichgestellt werden und ist daher für die Erlassung eines Beseitigungsauftrags irrelevant.
VwGH 20.09.2001, 2000/07/0222