§ 1 AWG; § 120a WRG 1959; § 82a GewO 1994
Nachbarn besitzen kein Mitspracherecht bei der Bestellung von Deponieaufsichtsorganen. Die Sicherheitsanalyse ist dem Störfallrecht zuzuordnen, aus dem keine subjektiv-öffentlichen Rechte abgeleitet werden können.
VwGH 25.06.2001, 99/07/0183