§ 4 Abs 1 Z 1 AWG
Die abfallwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit, Bewilligungspflicht oder Bewilligungsfähigkeit einer Behandlungstechnik kann nicht im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nach § 4 Abs 1 Z 1 AWG geprüft werden.
VwGH 27.07.2001, 98/07/0130