Da die Konformität der Qualität des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung in der Bretagne mit den in Art 4 der RL 75/440/EWG von der Französischen Republik nicht gewährleistet wurde, hat Frankreich eine Vertragsverletzung infolge der unzureichenden Umsetzung der Vorgaben des Art 4 RL 75/440/EWG begangen.