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Entscheidung - EuGH 11.09.2001, C-71/99, C 67/99, C-220/99

Natur- und UmweltschutzMartin Kind (Rezensent)RdU 2002/86RdU 2002, 25 Heft 1 v. 1.1.2002

Art 4 Abs 1 Uabs 1 RL 92/43/EWG

Die Bundesrepublik Deutschland, Irland und die Französische Republik haben durch Nichtauflistung der schutzwürdigen Gebiete und durch nicht fristgerechte Übermittlung entsprechender Informationen die Vorgaben der RL 92/43/EG unzureichend umgesetzt und somit eine Vertragsverletzung begangen.

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