Obwohl sich ein Trend zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids - insb bei Patienten, die an unheilbaren Krankheiten leiden - abzeichnet, verbietet und verfolgt die Mehrheit der MS weiterhin die Beihilfe zum Suizid, einschließlich der ärztlich unterstützten Selbsttötung. Wie eine rechtsvergleichende Untersuchung bestätigt, ist es weder ungewöhnlich noch überzogen, dass das staatliche Verbot auch dann gilt, wenn die Selbsttötungshandlung letztlich im Ausland durchgeführt wird, insb wenn das Opfer oder der Täter Staatsangehörige dieses Staats sind.