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Zum Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Bewusstseinsstörungen

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2024/134RdM-LS 2024, 294 Heft 6 v. 10.12.2024

Art K.1.5 der Allgemeinen Bedingungen für den Premium-Unfallschutz idF 07 2012 (AUVB 2006), wonach kein Versicherungsschutz für Unfälle infolge einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung, sowie epileptischer oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, besteht, ist weder überraschend gem § 864a ABGB noch gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB oder intransparent.

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