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Impfunfähigkeitsbescheinigungen via Internet sind ärztliche Zeugnisse

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2024/126RdM-LS 2024, 291 Heft 6 v. 10.12.2024

1. "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" für individualisierte Personen [hier: über eine Internet-Plattform nach Ansehen eines zwölfminütigen Videos und Beantwortung der Frage "Können Sie ausschließen, dass Sie gegen die in der EU zugelassenen Covid-Impfstoffe allergisch sind?" gegen Entgelt] sind - auch wenn sie befristet ausgestellt werden - von § 55 ÄrzteG umfasst. Die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses ohne vorherige Untersuchung bedarf als Ausnahmefall einer nachvollziehbaren Begründung.

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