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Durchführung von COVID-19-Antigen-Schnelltest durch ausländische DGKP

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2024/125RdM-LS 2024, 291 Heft 6 v. 10.12.2024

§ 27 Abs 3 Z 2 GuKG idF BGBl I 2020/16, der in seinem zeitlichen Anwendungsbereich von den Voraussetzungen gem § 27 Abs 1 Z 5 GuKG (Eintragung in das Gesundheitsberuferegister) und in bestimmten Fällen von den Erfordernissen gem § 27 Abs 1 Z 3 GuKG (Qualifikationsnachweis gem §§ 28 bis 31 leg cit) befreite, ist in Anbetracht zwingender unionsrechtlicher Vorgaben (Art 21 Abs 1 der RL 2005/36/EG ) sowie aus teleologisch-systematischen Erwägungen dahin zu verstehen, dass es Angehörigen des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes [hier: einer deutschen Krankenschwester] erlaubt war, im Bundesgebiet ihrer Tätigkeit nachzugehen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die formelle ("automatische") Anerkennung ihres Qualifikationsnachweises noch nicht erfolgt war. Durch § 28d Abs 1 Z 1 EpiG idF BGBl I 2021/33 war die Durchführung von Antigen-Schnelltests [hier: ohne Abstrichnahme] im Zuge von Screenings zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers COVID-19 [hier: betriebliche Testungen] auch ohne ärztliche Anordnung rechtlich gedeckt.

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