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Telefonische Absonderung im Zweifel Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2024/115RdM-LS 2024, 206 Heft 5 v. 14.10.2024

Vor dem Hintergrund der § 7 iVm § 43 und § 32 Abs 1 Z 1 EpiG ist - jedenfalls für Zwecke eines Vergütungsanspruchs nach § 32 EpiG - im Zweifel davon auszugehen, dass Telefonanrufe durch die für Absonderungen zuständige (Abteilung der) Bezirksverwaltungsbehörde verbindliche Anordnungen, deren Nichtbefolgung auch sanktionsbewehrt ist, zum Gegenstand haben, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dagegensprechen.

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