Wird in der Zulässigkeitsbegründung einer aoRev geltend gemacht, es fehle Rsp des VwGH zur Rechtsfrage: "Kann ein Kostenbeitrag iSd § 15 Abs 1 NÖ SHG rückwirkend vorgeschrieben werden, wenn mit Antrag auf Sozialhilfe durch Hilfe bei stationärer Pflege das gesamte Einkommen wahrheitsgemäß bekannt gegeben wird, bejahendenfalls wie lange?", wird in der Rev jedoch keine Rechtsfrage aufgeworfen, der grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zukäme, ist die Rev zurückzuweisen.