Mangels Abkommen über die Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtssachen zwischen Ö und der USA sind die Voraussetzungen für die behauptete örtliche und internationale Zuständigkeit in Anwendung des § 27a Abs 1 iVm § 41 Abs 2 JN auf Basis der kl Angaben zu prüfen [hier: unterlassener Rückruf oder allenfalls Sicherheitswarnung durch die US-Herstellerin].