Auch einer gem § 4 Abs 1 AWEG zur Antragstellung auf eine Einfuhrbescheinigung und zur Meldung nicht berechtigten Person [hier: Privatperson] kann ein Verstoß gegen das Verbot des Verbringens von Arzneimitteln ohne Meldung (§ 3 Abs 1 Fall 2 AWEG) vorgeworfen werden.
Ra 2023/10/0401