1. Für die Abgrenzung der Begriffe "Arzneimittel" und "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" ist im Hinblick auf Art und Merkmale des betreffenden Erzeugnisses zu beurteilen, ob es sich um ein Lebensmittel handelt, das besonderen Ernährungsanforderungen entsprechen soll, oder ob es ein Erzeugnis ist, das dazu bestimmt ist, menschlichen Krankheiten vorzubeugen oder sie zu heilen, menschliche physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen. Zieht ein Patient aus der Aufnahme eines Erzeugnisses insoweit allgemein einen Nutzen, als dessen Inhaltsstoffe dazu beitragen, einer Krankheit vorzubeugen, sie zu lindern oder sie zu heilen, dann zielt es nicht darauf ab, diesen Patienten zu ernähren. Dies spricht dagegen, es als "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" einzustufen.