Ein Dienst, der auf einer Website erbracht wird und in der Zusammenführung von Apothekern und Kunden für den Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Websites von Apotheken besteht, die diesen Dienst abonniert haben, fällt unter den Begriff "Dienst der Informationsgesellschaft" iSd Art 1 Z 2 RL 98/34 und Art 1 Abs 1 lit b RL 2015/1535 .