1. Empfehlen Leitlinien von wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine bestimmte Vorgehensweise, haben diese allenfalls Indizwirkung, können jedoch die Feststellung eines Vorgehens lege artis bzw eines ärztlichen Fehlverhaltens im konkreten Fall nicht ersetzen [hier: Europäische Kardiologische Gesellschaft empfiehlt für die Behandlung bei Nicht-ST-Hebungs-Herzinfarkten die Gabe von Enoxaparin nur, wenn Fondaparinux nicht verfügbar ist].