Ein Abfindungsvergleich umfasst jedenfalls erkennbare und vorhersehbare Ansprüche. Umfasst er auch (oder nur) Schmerzengeld, so erstreckt er sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallfolgen.
Ein Abfindungsvergleich umfasst jedenfalls erkennbare und vorhersehbare Ansprüche. Umfasst er auch (oder nur) Schmerzengeld, so erstreckt er sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallfolgen.