Das BMSGPK hat mit Erlass vom 6. 4. 2020, GZ 2020-0.221.712, unter Bezug auf die zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Sachlage sowie insbesondere die durch das 3. COVID-19-G, BGBl I 2020/23 geänderte Rechtslage (Inkrafttreten 5.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.