Das BMSGPK hat mit Erlass vom 31. 3. 2020, GZ 2020-0.210.637, nachstehende Vorgaben iZm COVID-19 getroffen:
I. Sicherstellung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Das BMSGPK hat mit Erlass vom 31. 3. 2020, GZ 2020-0.210.637, nachstehende Vorgaben iZm COVID-19 getroffen:
I. Sicherstellung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln.