§ 6 HeimAufG; § 9 HeimAufG
Der OGH traf im vorliegenden Urteil Feststellungen zur Pflicht zur Dokumentation der Verabreichung von Medikamenten gemäß § 6 HeimAufG. Außerdem hatte er zu entscheiden, ob aus § 9 HeimAufG eine Rügepflicht des Vertreters des Heimbewohners abzuleiten sei.