§ 282 ABGB
Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, wie weit die "allgemeine" Bemühungspflicht eines Sachwalters in Hinblick auf Fragen der Personensorge reicht, wenn Näheres nicht ausdrücklich bestimmt worden ist.
OGH 1 Ob 83/11d
§ 282 ABGB
Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, wie weit die "allgemeine" Bemühungspflicht eines Sachwalters in Hinblick auf Fragen der Personensorge reicht, wenn Näheres nicht ausdrücklich bestimmt worden ist.
OGH 1 Ob 83/11d