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Keine Kostenersatzpflicht nach HeimAufG

KrankenanstaltenJudikaturMaria Huber; Aline Leischner-Lenzhofer; Sebastian Rehse; Claudia ZeinhoferRdM 2012/23RdM 2012, 76 Heft 2 v. 1.4.2012

§ 11 Abs 4 HeimAufG; § 78 AußStrG

Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass in Verfahren auf Boden des Heimaufenthaltsgesetzes der Gesetzgeber eine Kostenersatzpflicht nicht vor Augen hatte und somit ein wirksames Rechtsschutzsystem schaffen wollte.

OGH 7 Ob 173/11h

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