§ 3 Abs 2 KAKuG
Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der VfGH der Frage zu, ob das geltende Reglement in Hinblick auf die Bedarfsprüfung von Ambulatorien unter Zugrundelegung des öffentlichen Interesses verfassungsrechtlich bedenklich ist.
§ 3 Abs 2 KAKuG
Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der VfGH der Frage zu, ob das geltende Reglement in Hinblick auf die Bedarfsprüfung von Ambulatorien unter Zugrundelegung des öffentlichen Interesses verfassungsrechtlich bedenklich ist.