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Überprüfung hygienischer Zustände muss nicht durch einen Facharzt erfolgen.

ÄrzterechtJudikaturMaria Huber; Aline Leischner-Lenzhofer; Sebastian Rehse; Claudia ZeinhoferRdM 2012/20RdM 2012, 76 Heft 2 v. 1.4.2012

§ 56 Abs 2 ÄrzteG

Der OGH stellt in vorliegender Sache eindeutig klar, dass hygienische Zustände von Ordinationen nicht zwingend von einem Facharzt zu überprüfen sind.

OGH 1 Ob 214/11v

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