§ 56 Abs 2 ÄrzteG
Der OGH stellt in vorliegender Sache eindeutig klar, dass hygienische Zustände von Ordinationen nicht zwingend von einem Facharzt zu überprüfen sind.
OGH 1 Ob 214/11v
§ 56 Abs 2 ÄrzteG
Der OGH stellt in vorliegender Sache eindeutig klar, dass hygienische Zustände von Ordinationen nicht zwingend von einem Facharzt zu überprüfen sind.
OGH 1 Ob 214/11v