§ 16 Abs 2 WEG
Im Rahmen seiner Entscheidung stellt das erkennende Gericht fest, ob die widerspruchlose Nutzung zweier ursprünglich als Wohnung genutzter Eigentumsobjekte als Arztpraxis eo ipso bereits eine Widmungsänderung bewirkt.
§ 16 Abs 2 WEG
Im Rahmen seiner Entscheidung stellt das erkennende Gericht fest, ob die widerspruchlose Nutzung zweier ursprünglich als Wohnung genutzter Eigentumsobjekte als Arztpraxis eo ipso bereits eine Widmungsänderung bewirkt.