§ 1304 ABGB
Vorliegend wendet sich der OGH der Frage zu, ob jemand ihn treffende Schadensminderungspflichten verletzt, der eine ihm zumutbare Heilbehandlung ablehnt, weil er niemanden für die Betreuung seines Hundes hat.
§ 1304 ABGB
Vorliegend wendet sich der OGH der Frage zu, ob jemand ihn treffende Schadensminderungspflichten verletzt, der eine ihm zumutbare Heilbehandlung ablehnt, weil er niemanden für die Betreuung seines Hundes hat.