§ 29 Abs 1 Z 3 MRG; § 49c Abs 6 MRG
In Hinblick auf die Gültigkeit eines Übergabeauftrags wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob eine Befristung iZm der Nutzung einer Wohnung als Ordination gültig zustande gekommen ist.
§ 29 Abs 1 Z 3 MRG; § 49c Abs 6 MRG
In Hinblick auf die Gültigkeit eines Übergabeauftrags wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob eine Befristung iZm der Nutzung einer Wohnung als Ordination gültig zustande gekommen ist.