§ 863 Abs 2 ABGB; § 914 ABGB; § 1313a ABGB
In vorliegender Sache war die Zurechnung eines operierenden Arztes zu einem Krankenanstaltenträger zu thematisieren, wobei im vorliegenden Fall von einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag auszugehen war.
§ 863 Abs 2 ABGB; § 914 ABGB; § 1313a ABGB
In vorliegender Sache war die Zurechnung eines operierenden Arztes zu einem Krankenanstaltenträger zu thematisieren, wobei im vorliegenden Fall von einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag auszugehen war.