§ 1295 ABGB
In vorliegender Sache war iZm einer kosmetischen Operation von Brüsten fraglich, ob die ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich der Narbenbildung sowie einer Nachfolgeoperation und des potentiellen Senkens der Brust verletzt wurde.
§ 1295 ABGB
In vorliegender Sache war iZm einer kosmetischen Operation von Brüsten fraglich, ob die ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich der Narbenbildung sowie einer Nachfolgeoperation und des potentiellen Senkens der Brust verletzt wurde.