ħ 58a Abs 1 ÄrzteG
Vorliegendes Judikat hatte die Frage zu beantworten, ob im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung geforderten Schadenersatzes zwischen Fortlauf- und Ablaufhemmung zu differenzieren.
OGH 17.6.2010, 2 Ob 263/09d
ħ 58a Abs 1 ÄrzteG
Vorliegendes Judikat hatte die Frage zu beantworten, ob im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung geforderten Schadenersatzes zwischen Fortlauf- und Ablaufhemmung zu differenzieren.
OGH 17.6.2010, 2 Ob 263/09d