ħ 6 ZÄG; ħ 24 ZÄG
Dieser Beitrag bietet eine nähere rechtliche Betrachtung zur strittigen Frage, ob freiberuflich tätige Zahnärzte Zahnärzte anstellen dürfen oder ob die Verweigerung der Aufnahme in die Zahnärzteliste durch die Österreichische Zahnärztekammer gerechtfertigt ist.