ħ 51 ÄrzteG; § 5a KAKuG
Wallner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob digitale Röntgenbilder automatisch ausgedruckt und dem Patienten übergeben werden müssen. Es werden va die herrschende Rechtsauffassung zur Herausgabe von Röntgenbildern, der Inhalt des Behandlungsvertrags bei Zuweisung zu einem Kassenradiologen, die einvernehmliche Übereignung und die deutsche Rechtslage behandelt.