§ 16 HeimAufG
In vorliegender Sache hat der OGH eindeutig festgestellt, dass bei Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung durch Hochstellen der seitlichen Bettteile mangels Beschwer dem Einrichtungsleiter der Rekurs nicht offensteht.
§ 16 HeimAufG
In vorliegender Sache hat der OGH eindeutig festgestellt, dass bei Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung durch Hochstellen der seitlichen Bettteile mangels Beschwer dem Einrichtungsleiter der Rekurs nicht offensteht.