§ 2 Abs 1 HeimAufG
Der OGH hatte sich zum Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes iZm einer kurzfristigen Freiheitsbeschränkung durch Bettgitter zu äußern.
OGH 18.12.2009, 2 Ob 162/09a
§ 2 Abs 1 HeimAufG
Der OGH hatte sich zum Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes iZm einer kurzfristigen Freiheitsbeschränkung durch Bettgitter zu äußern.
OGH 18.12.2009, 2 Ob 162/09a