§ 342 Abs 1 Z 1 ASVG
In angesprochenem Judikat hatte sich der OGH mit dem konkreten Standort einer Ordinationsstätte zu befassen und festzustellen, ob einem aus einem Einzelvertrag ausscheidenden Arzt ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einer Kassenplanstelle bzw. Schadenersatzsansprüche aufgrund von Verletzungen vorvertraglicher Fürsorgepflichten zustehen.