Zusammenfassung: Vorliegender Fall behandelt Fragen der Sorgfalt bei der Ausstellung ärztlicher Zeugnisse. In concreto war die vermeintliche Verletzung des Gebots der Gewissenhaftigkeit iZm einem Kinderarzt, der eine angebliche Misshandlung durch den Kindesvater, ohne allerdings seinem Befund eine weitere Nachforschung zugrunde zu legen, protokolliert, zu klären.