§ 1 VSPBG
Mit gegenständlicher Entscheidung hatte der VfGH zu beurteilen, ob die Eignungsfeststellung in Verordnungsform den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überstrapaziert oder innerhalb gesetzgeberischer Zulässigkeit liegt.
§ 1 VSPBG
Mit gegenständlicher Entscheidung hatte der VfGH zu beurteilen, ob die Eignungsfeststellung in Verordnungsform den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überstrapaziert oder innerhalb gesetzgeberischer Zulässigkeit liegt.