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Erfolglose Amtshaftungsklage einer hermaphroditen Frau wegen Anrede mit "Herr" durch den Gerichtsvollzieher

AmtshaftungJudikaturRdM 2010/17RdM 2010, 61 Heft 2 v. 1.4.2010

§ 5 Abs 3 BGStG

In vorliegender Entscheidung war fraglich, ob bei zuerkannter Behinderteneigenschaft aufgrund Hermaphroditismus eine fälschliche Anrede als "Herr" in die Würde der verletzten Person ausreichend intensiv eingreift, um eine tatbestandsmäßige Belästigung zu bewirken.

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