§ 1 VSPBG
Der VfGH hat eindeutig ausgesprochen, dass einer Versagung der Eignungsanerkennung aus Rechtsschutzgründen nur die Bescheidform und nicht die Verordnungsform zugänglich sein kann.
VfGH 10.12.2009, B 937/08
§ 1 VSPBG
Der VfGH hat eindeutig ausgesprochen, dass einer Versagung der Eignungsanerkennung aus Rechtsschutzgründen nur die Bescheidform und nicht die Verordnungsform zugänglich sein kann.
VfGH 10.12.2009, B 937/08