§ 15 Abs 1 PStG; § 16 PStG; § 19 Z 3 PStG; Art 7 B-VG
In angesprochenem Judikat war in weiterer Folge über eine Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtenbuch zu erkennen. Dabei standen vor allem das "Schreiben - Transsexualität" des BMI sowie die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde im Mittelpunkt.