Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der disziplinarrechtlichen Verantwortung des Arztes auch für Texte, die der Arzt bereits publizierten Texten entnommen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1 Standesordnung der Ärztekammer für Steiermark; § 136 Abs 1 Z 1 ÄrzteG