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Werbung - §§ 53 und 136 Abs 1 Z 1 ÄrzteG; Art 3 und 5 RL ÖÄK "Arzt und Öffentlichkeit"; Art 6 und10 EMRK; Art 17 StGG

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenÄrzterechtRdM 2009/19RdM 2009, 102 - 103 Heft 2 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit dem Verbot der marktschreierischen Werbung für unwissenschaftliche Behandlungsmethoden mit Suchtrisken durch den Arzt als Unternehmer zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 53 ÄrzteG; § 136 ÄrzteG; Art 6 EMRK; Art 10 EMRK; Art 17 StGG

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