Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit dem Verbot der marktschreierischen Werbung für unwissenschaftliche Behandlungsmethoden mit Suchtrisken durch den Arzt als Unternehmer zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 53 ÄrzteG; § 136 ÄrzteG; Art 6 EMRK; Art 10 EMRK; Art 17 StGG