Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der unberechtigten Führung des Titels "Univ.-Prof." sowie dem Erfordernis der genauen Bezeichnung der Institution, die den Titel verliehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 4 ÄrzteG; § 53 Abs 1 ÄrzteG
Schlagwörter: