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Haftung bei (unterlassenem) "off label use"

RechtsprechungMedizinrechtChristian Kopetzki, Universität WienRdM 2009/34RdM 2009, 26 - 27 Heft 1 v. 1.2.2009

§§ 1293 ff ABGB; §§ 7 ff AMG

Im vorliegenden Fall spricht der OGH einer Patientin Schadenersatz zu, weil diese nicht über die Möglichkeit der Anwendung eines noch nicht zugelassenen Arzneimittels aufgeklärt worden ist.

OGH 7 Ob 113/08f

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