§§ 146c ABGB; §§ 154 Abs 1 ABGB; §§ 1293 ff ABGB
Erstmalig nimmt der OGH zur Einwilligung und Aufklärung Minderjähriger nach dem KindRÄG 2001 Stellung. Ebenso erläutert der OGH in diesem Zusammenhang das Verhältnis der beiden obsorgeberechtigten Elternteile.