§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1299 ABGB
Ausgangspunkt gegenständlicher Entscheidung war die Geburt von gesunden, jedoch unerwünschten Drillingen. Der OGH stellt zum wiederholten Male fest, dass die Geburt gesunder Kinder keinen Schadenersatz begründe.
OGH 6 Ob 148/08w