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Arzthaftung

MedizinrechtJudikaturAline LeischnerRdM 2009/5RdM 2009, 20 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1299 ABGB

Ausgangspunkt gegenständlicher Entscheidung war die Geburt von gesunden, jedoch unerwünschten Drillingen. Der OGH stellt zum wiederholten Male fest, dass die Geburt gesunder Kinder keinen Schadenersatz begründe.

OGH 6 Ob 148/08w

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