§ 1295 ABGB; § 1302 ABGB; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB
Im vorliegenden Fall hatte sich der OGH mit der Haftung des Arztes aufgrund des Zusammenspielens zweier Faktoren, Behandlungsfehler und körperliche Vorschädigung der Patientin.
OGH 4 Ob 75/08w
§ 1295 ABGB; § 1302 ABGB; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB
Im vorliegenden Fall hatte sich der OGH mit der Haftung des Arztes aufgrund des Zusammenspielens zweier Faktoren, Behandlungsfehler und körperliche Vorschädigung der Patientin.
OGH 4 Ob 75/08w