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Arzthaftung

MedizinrechtJudikaturRdM 2009/4RdM 2009, 20 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 1295 ABGB; § 1302 ABGB; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB

Im vorliegenden Fall hatte sich der OGH mit der Haftung des Arztes aufgrund des Zusammenspielens zweier Faktoren, Behandlungsfehler und körperliche Vorschädigung der Patientin.

OGH 4 Ob 75/08w

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