Zusammenfassung: Die Apothekerkammer hat über einen Apotheker wegen einer geäußerten Kritik an der Apothekerkammer eine Disziplinarstrafe verhängt. Hiedurch wurde das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt.
Rechtsgrundlagen: § 1 ApKG 2001; § 39 ApKG 2001; Art 10 EMRK; Art 144 B-VG