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Arzneimittel- und Apothekenrecht

MedizinrechtJudikaturRdM 2009/7RdM 2009, 21 Heft 1 v. 1.2.2009

Zusammenfassung: Die Apothekerkammer hat über einen Apotheker wegen einer geäußerten Kritik an der Apothekerkammer eine Disziplinarstrafe verhängt. Hiedurch wurde das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt.

Rechtsgrundlagen: § 1 ApKG 2001; § 39 ApKG 2001; Art 10 EMRK; Art 144 B-VG

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