§ 1 AMG; § 7 AMG; Art 2 VO (EG) 178/2002 ; § 1 UWG
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit dem Inverkehrbringen und der Bewerbung einer Zigarettenatrappe als Arzneimittel. Der OGH legt in genannter Entscheidung den Umfang des Unterlassungsverbots bei Präsentationsarzneimitteln klar fest.